Das Honorar für eine Beratung ist in der Regel durch Krankenkassen nicht erstattungsfähig.
Ich rechne mit meinen Klienten direkt ab und sie tragen das Honarar als Selbstzahler.
Das Honorar für eine Beratung beträgt € 75,- pro 60 Minuten. Für Paarberatungen werden € 105,- pro volle Stunde berechnet.
Je nach Auftragsart und Gruppengröße beträgt das Honorar für Institutionen € 125,- pro Stunde.
Der zeitliche Umfang des gesamten Beratungsprozess gestaltet sich nach den Wünschen der Klienten ganz individuell.
Personen mit Autismus, die Leistungen über die Eingliederungshilfe im Rahmen eines Persönlichen Budgets erhalten, können das Honorar über den jeweiligen Kostenträger abrechnen.
(Zudem: Leistungsberechtigte, die über ein bewilligtes Persönliches Budget des Kostenträgers / LVR verfügen, können meine Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe geltend machen. Nichtteilhabeberechtigte Personen können sich bei ihrem Steuerberater erkundigen, ob sie meine Rechnungen als außergewöhnliche Aufwendung bei der Steuererklärung geltend machen können.)